EuG-Urteil: 3D-Unionsmarke der LEGO Minifigur bleibt bestehen

LEGO Figur
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Die BB Services GmbH (steht hinter den Klemmbaustein-Marken Bluebrixx und Modbrix) ist vor dem EuG mit ihrem Einspruch gescheitert, die 3D-Unionsmarke der LEGO Minifigur für nichtig zu erklären. Dazu liegt nun die ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts vor. Konkret verhandelt wurde die Klage der BB Services GmbH gegen das Europäische Patentamt (EUIPO), das die Löschung der Unionsmarke abgelehnt hatte. Als sogenannte Streithelferin in dem Gerichtsstreit trat die LEGO Gruppe auf.

Dem Urteil nach wollte die BB Services GmbH vor dem EuG erreichen, dass die Entscheidung des EUIPO aufgehoben und die eingetragene 3D-Unionsmarke der LEGO Minifigur für nichtig (ungültig) erklärt wird. Zudem sollte die EUIPO die Kosten für das Verfahren bezahlen. Dem Antrag folgten die Richter allerdings nicht. Sie wiesen die Klage ab. Zudem muss die BB Services GmbH die Kosten tragen.

Gute Entscheidung für LEGO Fans?

Soweit so gut – oder auch nicht? Denn wenn ihr euch die Urteilsbegründung des EuG etwas genauer anschaut, werdet ihr sehen, dass sich die Richter insbesondere zu den wesentlichen Bestandteilen der LEGO Minifigur sowie deren technischen Merkmale geäußert haben.

Glaubt man der Schlussfolgerung des Klemmbaustein-Portals justbricks.de, dürfte das jüngste Urteil „wegweisend“ für alle Alternativ-Hersteller sein. Diese hätten es mit Verweis auf den EuG künftig leichter, eigene Figuren auf den Markt bzw. in den Handel zu bringen.

3D-Unionsmarke der LEGO Minifigur weiterhin geschützt

Ob das in der Praxis auch so sein wird, wird sich zeigen. Die LEGO Gruppe wird sicherlich auch weiterhin nicht untätig sein und dafür sorgen, dass ihre vermutlich wertvollste Marke geschützt bleibt.

Zur Erläuterung: Auf EU-Ebene gibt es den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und darin eingegliedert das Europäische Gericht erster Instanz (EuG). Das Europäische Gericht erster Instanz ist für bestimmte Gruppen von Klagen zuständig und Klagen natürlicher und juristischer Personen. Gegen Entscheidungen kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden; Sitz dieser beiden Gerichte ist Luxemburg. Zur Verdeutlichung wurde der Beitrag entsprechend angepasst.

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