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LEGO vs. Best-Lock: LEGO Minifiguren bleiben als Marke geschützt

Inhaltsverzeichnis

Die LEGO® Minifigur bleibt auch weiterhin als Marke geschützt. Das entschieden heute die Richter des EU-Gerichts (EuG) in Luxemburg und wiesen damit gleich zwei Klagen des britischen Wettbewerbers Best-Lock zurück (Aktenzeichen T-395/14 und T-396/14). Der dänische Spielzeughersteller hatte sich 3D-Darstellung mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 europaweit schützen lassen. Mit den Klagen wollte Best-Lock die Löschung des Markenschutzes, da die LEGO® Minifigur “aus mehreren Gründen nicht die Anforderungen” erfülle. Die Form der LEGO® Minifigur ergebe sich schlicht aus deren technischen Funktion und für diesen Fall sei nach EU-Recht kein Markenschutz vorgesehen. Dies sahen die Richter am Gericht der Europäischen Union anders. Die Figuren von LEGO® seien mehr von ihrer menschelnden Wirkung als von technischen Funktionen geprägt.

Ob sich Konkurrent Best-Lock mit dem Urteil zufrieden geben wird, wird sich zeigen. Der Hersteller kann das Urteil vor dem höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch anfechten. So haben die Richter dort 2010 den Markenschutz für den LEGO® Baustein abgelehnt, weil sich die Form weitgehend aus der technischen Form ergibt. Ich nehme daher an, dass hier das letzte Wort bzw. Urteil noch nicht gesprochen ist.

(via Spiegel Online und ORF.at)

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