Seit einigen Jahren versucht der deutsche Klemmbausteinhändler BlueBrixx verschiedene Spielfiguren zu importieren, die mit den Minifiguren von LEGO Ähnlichkeiten haben. Nun hat er im Streit LEGO vs BlueBrixx eine Niederlage erlitten. Worum ging es in dem Streit?
Vorab ein kleiner Hinweis: Ich bin kein Jurist. Dementsprechend kann ich nur mein Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge nach bestem Wissen wiedergeben. Eine rechtliche Auskunft o.ä. ist dieser Beitrag nicht. Im Zweifelsfall solltet ihr euch zusätzlich bei weiteren Quellen informieren. Die Entscheidung, um die es in diesem Beitrag geht, könnt ihr hier beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum finden und als PDF downloaden.
Was sind Marken?
Es gibt in Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten, Ideen zu schützen. Neben Patenten gibt es Geschmacksmuster und Marken. Im Gegensatz zu den beiden anderen Schutzarten werden Marken dazu genutzt, wiedererkennbare Elemente bzw. Ideen eines Unternehmens zu schützen. Dadurch können Konkurrenten beispielsweise nicht einfach das Logo einer Firma kopieren. Außerdem sollen keine Produktkopien verkauft werden können, die mit dem Original verwechselt werden können. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sind Marken im Gegensatz zu Patenten oder Geschmacksmustern unbegrenzt verlängerbar.
Einen 3D-Markenschutz besitzt LEGO auf die Form der Minifigur. Marken gelten nur für bestimmte Gruppen bzw. Waren. Im Fall der Minifigur sind Schutzrechte in den folgenden Warenklassen eingetragen:
- Klasse 9: Dekorative Magnete; Computerspiele; Herunterladbare Computerspiele; bespielte Daten- und Informationsträger
- Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
- Klasse 28: Spiele, Spielzeug
LEGO vs BlueBrixx: Der Streitgrund

Im Rahmen eines größeren Rechtsstreites, bei dem 2020 Waren von BlueBrixx beschlagnahmt wurden, hat BlueBrixx einen Antrag zur Löschung der Marke für die Minifigur von LEGO in allen Warenklassen eingereicht. Der Markenschutz ist einer der effektivsten Methoden, mit denen LEGO sich gegen die Importeure anderer Klemmbausteinfiguren wehrt. Für Löschungsanträge ist das EUIPO, das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, zuständig. Da Marken bei der Anmeldung geprüft werden, oblag es BlueBrixx, die Nichtigkeit der Marke zu begründen.
Sind Minifiguren technische Lösungen?
Marken sind nicht gültig, wenn die eingetragenen Elemente rein technischer Natur sind. In solch einem Fall kann man ein Patent beantragen, dessen begrenzte Länge nicht über eine Markenanmeldung umgangen werden soll. Es ist jedoch rechtens, dass eine Marke auch technische Lösungen umfasst.
Es liegt in der Natur der Sache, dass eine LEGO Figur mit dem System kompatibel ist, das LEGO nutzt. Nur weil eine Figur mit dem Klemmbausteinsystem genutzt werden kann, dessen Patentschutz abgelaufen ist, ist sie nicht unschützbar. „nicht alle Produkte […] sind deshalb Gemeingut“ (Zitat aus der Entscheidung).
Hat LEGO ein Monopol auf Minifiguren?
Das Argument einer Monopolstellung wird im alternativen Klemmbausteinmarkt gegenüber LEGO häufig gebracht. Dabei ist es wichtig, wie man den Markt definiert. Ein Monopol auf Klemmbausteine, die ein LEGO-Symbol haben, wird LEGO bestimmt haben. Ein Monopol auf Spielzeug im Allgemeinen hat LEGO hingegen nicht.
LEGO habe aber eine Monopolstellung in der Warengattung „Klemmbausteinfiguren“, argumentierte Bluebrixx. Diese Klassifizierung ist gemäß der Entscheidung jedoch nicht zulässig: Unabhängig von der Kompatibilität mit dem Bausteinsystem von LEGO, kann man LEGO Minifiguren als gewöhnliche Spielzeugfiguren nutzen. Sie sehen durch Elemente wie Beine, Arme und einen Kopf menschlich aus. Deshalb ist es legitim, die Minifigur als Spielzeugfigur der Klasse 28 zu beurteilen.
Die LEGO Minifigur ist jedoch keine generische Spielzeugfigur, die nicht geschützt werden könnte. Wenn eine Spielzeugfigur nicht schützenswert wäre, nur weil sie die typischen Elemente einer menschlichen Gestalt hat, dann wäre keine Form schützenswert. Die LEGO Figur hat stilistische Mittel wie die runden Ausbuchtungen an den Füßen und einen kurzen Hals, die für eine menschliche Gestalt nicht typisch sind.

Für die Eigenschaft der Minifigur als Spielzeugfigur ist es nicht relevant, dass sie auseinandergebaut werden kann. Deshalb ist es nicht relevant, dass einzelne Elemente der Figur für andere Bauten genutzt werden können. Die Figur ist in der Gesamtheit zu betrachten, da nicht die einzelnen Elemente als Marke eingetragen sind.
Das Ergebnis
Die Argumente, die BlueBrixx vorgebracht hat, beziehen sich größtenteils oder ausschließlich auf die Klasse 28. Da gegen die anderen Klassen gar nicht sachlich argumentiert wurde, bleibt der Schutz dort bis auf Weiteres bestehen. Auch der Schutz in Klasse 28 bleibt aufgrund der genannten Argumente bestehen. BlueBrixx hat den Prozess gegen LEGO auf voller Linie verloren und muss alle Kosten des Verfahrens tragen.
In der Entscheidung wurde allerdings noch einmal betont, dass LEGO kein Monopol auf Spielzeugfiguren hat, die mit dem System kompatibel sind. Wenn eine Figur sich weit genug von der Marke von LEGO unterscheidet, darf sie vertrieben werden.
Kommentar
Diese Entscheidung ist nur ein kleiner Abschnitt von einer Reihe rechtlicher Auseinandersetzungen in dem Streit LEGO vs BlueBrixx, der sich vermutlich noch einige Jahre ziehen wird. Es wurde nur entschieden, dass die Marke der LEGO Minifigur rechtens ist. Damit ist aber noch nicht geklärt, wie sehr sich eine Figur von einer Minifigur unterscheiden muss, um rechtmäßig zu sein. Für BlueBrixx wäre eine grundlegende Entscheidung bestimmt einfacher und günstiger gewesen.

Diese Entscheidung unterstreicht aber auch, dass es andere Figuren, die mit dem System kompatibel sind, geben darf. Wie diese aussehen können, zeigt uns der Hersteller Mega Construx. Sie dürfen nur nicht die stilistischen Mittel der LEGO Minifigur übernehmen. Der gleiche Hersteller hat unter dem Namen Mega Bloks trotz des Markenschutzes in Klasse 9 sogar schon ein Videospiel mit entsprechenden Figuren herausgebracht: Mega Bloks: Diego’s Build and Rescue gab es 2010 für den Nintendo DS.






