LEGO Custom Minifiguren und individuell bedruckte LEGO Teile sind längst mehr als eine Nische. Es ist ein eigener „Zweig“ der Klemmbaustein-Szene, der sich zwischen Kreativität, Sammlerleidenschaft und einem rechtlich sensiblen Umfeld bewegt.
Unter LEGO Custom Minifiguren versteht man individuell gestaltete Figuren, die auf originalen LEGO-Elementen basieren und nachträglich bedruckt, lackiert oder mit Zubehör ergänzt werden. Häufig kommen dabei hochwertige Druckverfahren wie UV- oder Tampondruck zum Einsatz, um Fan-Designs, Uniformen, Fantasy-Charaktere oder ganz persönliche „SigFigs“ zu realisieren. Parallel dazu hat sich ein Markt für Custom-Teile entwickelt: Original LEGO-Steine mit alternativen Prints, bedruckte Fliesen als Straßenschilder, Computerkonsolen, Schaufenster oder ganze Fassaden für modulare Städte.
Wachsende Fan-Community und Themenvielfalt
Die Fan-Community rund um Custom Minifiguren und Teile wächst seit Jahren: AFOLs, Aussteller auf Conventions, Dioramenbauer, Armee-Sammler oder Lizenz-Fans greifen zunehmend zu individuellen Prints, wenn das offizielle Sortiment nicht ausreicht. Custom-Bricks dienen als Signatur in MOCs, als Give-aways von LUGs oder Events und als Sammlerobjekte mit limitierten Auflagen.
Auch Unternehmen und Organisationen haben den Trend entdeckt und nutzen Minifiguren als Werbeträger oder Mitarbeiter-Geschenke – genau hier beginnt jedoch der rechtlich kritische Bereich. Parallel dazu stärken Social Media, YouTube und spezialisierte Shops die Sichtbarkeit der Szene, indem sie Druckprozesse, neue Designs und Bauideen ständig in den Feed der Community spülen.
Zahlreiche LEGO Customs Angebote
- Steindrucker (Deutschland)
- PriBri Custom Bricks
- Listenelement #3
Wissenswertes zu LEGO Custom Figuren und Teile
Achtung Markenrecht
Die LEGO Minifigur ist in der EU und darüber hinaus als dreidimensionale Marke geschützt und genießt zudem urheberrechtlichen Schutz, insbesondere in Ländern wie Deutschland. Gerichte und Behörden haben mehrfach bestätigt, dass die Form der Minifigur nicht nur technisch bedingt ist, sondern ausreichend eigenständige, gestalterische Merkmale aufweist, um als Marke und Werk geschützt zu sein. Jüngste Verfahren – unter anderem Anträge zur Löschung dieser 3D-Marke – wurden vom Gericht der Europäischen Union und nationalen Gerichten abgewiesen, sodass LEGO seine exklusiven Rechte an der Minifiguren-Gestalt weiter durchsetzen kann.
Damit greifen zwei Schutzebenen: Das Markenrecht schützt die Minifigur als Herkunftshinweis auf LEGO, das Urheberrecht schützt die konkrete Gestaltung als kreative Leistung. Andere Hersteller und Dienstleister dürfen diese charakteristische Minifigurenform daher nicht einfach selbst produzieren und als eigene Ware vertreiben, ohne das Risiko von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen einzugehen.
Was sagt LEGO zu Custom Drucken?
LEGO kommuniziert gegenüber der Fan-Community klare Leitlinien, was auf Minifiguren gedruckt werden darf und was nicht. Besonders deutlich ist das Verbot, auf LEGO-Minifiguren Logos oder Markenzeichen Dritter, Namen von Organisationen oder andere geschützte Kennzeichen zu drucken und diese Figuren zu nutzen, zu vertreiben oder zu verkaufen. Begründung: Die Minifigur dient als markenrechtlich geschütztes Symbol für LEGO; würde sie zugleich als Träger fremder Marken auftreten, könnte die Unterscheidungskraft dieser Marke verwässert und im Extremfall der Schutz gefährdet werden.
Fans dürfen dagegen nach aktueller Unternehmenspolitik eigene Grafiken auf normale LEGO-Steine und -Bauten drucken lassen, etwa für Vereinslogos auf Fliesen, Event-Steine oder LUG-Sondermodelle, solange nicht die geschützte Minifiguren-Silhouette mit fremden Marken kombiniert wird. Persönliche SigFigs ohne Fremdlogos – etwa mit eigenem Namen oder Social-Media-Handle – werden grundsätzlich toleriert, solange keine Marken Dritter oder offizielle LEGO-Logos in irreführender Weise verwendet werden.
Rechtliche Grauzonen und Risiken
Für Anbieter von Custom Minifiguren und bedruckten LEGO-Teilen in Europa ist die Lage zweigeteilt: Wer mit originalen LEGO-Teilen arbeitet und eigene, nicht markenverletzende Designs aufdruckt, bewegt sich in einem grundsätzlich zulässigen Bereich, solange keine Verwechslungsgefahr entsteht, keine fremden Marken unberechtigt genutzt und keine anderen Schutzrechte verletzt werden. Problematisch wird es, sobald Minifiguren mit Unternehmenslogos, Vereinswappen, Film- oder Spielemarken bedruckt und aktiv vermarktet werden, ohne die erforderlichen Lizenzen zu besitzen – hier drohen sowohl LEGO als Markeninhaber der Minifigur als auch die jeweiligen Rechteinhaber mit Abmahnungen.
Zusätzlich spielt in der EU das Prinzip der Erschöpfung eine Rolle: LEGO kann den Weiterverkauf von originalen, unveränderten Produkten nach dem ersten Inverkehrbringen innerhalb der EU nicht mehr kontrollieren, sehr wohl aber einschreiten, wenn markenrechtlich relevante Veränderungen erfolgen oder neue, kennzeichenmäßige Nutzungen hinzukommen. Wer als Shop mit Begriffen wie „LEGO Minifiguren“ wirbt, sollte zudem klar kennzeichnen, dass es sich um individuell veränderte oder veredelte Produkte eines Drittanbieters handelt, um Herkunftsverwechslungen zu vermeiden und lauterkeitsrechtliche Risiken zu reduzieren.

