Abmahnwelle bei Bricklink: Was ist daraus geworden?

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Ende letzten Jahres erschütterte eine Abmahnwelledie deutsche BrickLink Community. Doch was ist am Ende daraus geworden? Zunächst einmal ist es relativ still geworden um dieses Thema. Seit Jahresanfang sind keine weiteren Abmahnungen mehr bekannt geworden. Vielleicht auch deshalb, weil BrickLink darauf reagiert hat. So ist nun bei jedem Artikel in deutscher Sprache gekennzeichnet, dass dieses Spielzeug nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet ist.

Außerdem kommt noch vor dem endgültigen Kauf via Paypal der deutsche Hinweis: „Jetzt mit Paypal kaufen“.

Ist nun alles gut? Leider nein.

Erstens sind immer noch einige deutsche Bricklink Händler verunsichert und haben deshalb ihren Shop seit der Abmahnwelle noch nicht wieder eröffnet, was natürlich auf das vorhandene Angebot in Deutschland drückt. Was aber weit schlimmer wiegt ist meiner Meinung nach die immer noch frechen Macharten diverser BrickLink Shops. Manche verlangen zusätzlich Paypal-Gebühren, teilweise ohne es in den Terms anzukündigen. Seit dem 13. Januar 2018 gilt in Deutschland ein „Verbot von Zahlartgebühren“. Außerdem untersagt Paypal das ausdrücklich in seinen AGBs:

„5.5. Kein Zahlungsmittelentgelt (Surcharging)
Sie sind als Händler nicht berechtigt, ein Entgelt für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode („Surcharging“) zu erheben. Dies schließt ausdrücklich auch etwaige „Service-Gebühren“, im Gegensatz zu anderen Zahlungsmethoden erhöhte Versandkosten oder sonstige Zusatzgebühren ein, die Sie Ihren Kunden für die Nutzung der PayPal-Services berechnen.“

Auch grassiert eine neue, unerfreuliche Methode zur Zeit in einigen Shops. Viele haben ein sogenanntes „Lot-Limit“. Das heißt, bei jeder Bestellung muss der Einkaufswert bei jeder Position über einen bestimmten Wert kommen. Im Bild-Beispiel unten wäre es ein Euro. Wenn die Bestellung diese Kriterien nicht aufweist, ist eine Bestellung (Order) in diesem Shop nicht möglich.

Aber es gibt auch Shops, die haben in ihren AGBs zusätzlich eine Gebühr für solche Fälle stehen. Das heißt, wenn ihr unter das „Lot-Limit“ kommt, wird automatisch eine festgelegte Gebühr verlangt. Pro Bestellposition versteht sich! Ich hatte bei einer meiner letzten Bestellungen dieses Problem. Der Verkäufer verlangte 25 Cent Gebühr pro Posten, waren bei 40 Posten dann leider zehn Euro zusätzliche Gebühren!

„Sie haben in Ihrer Bestellung 40 Bestellposition, bei einem Warenwert von 101,05 €, dies macht einen durchschnittlichen Positionswert von 2,53 €. Damit wird eine Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) in Höhe von 0,25 € (incl. USt.) pro Bestellposition erhoben. 40 Bestellposition mal 0,25 € macht 10,00 € Bearbeitungsgebühr.“

Mein Tipp:

Wenn ihr bei BrickLink etwas bestellt, ist es leider mittlerweile fast unumgänglich vorher die sogenannten „Terms“ zu lesen. Viele AFOLs kaufen auch deshalb nur noch in ihren favorisierten Stores ein. Ihr könnt euch auf eurer BrickLink Seite, wenn ihr eingeloggt seit, eine Liste mit diesen Stores selber erstellen.

Diese Liste könnt ihr immer über den Button „My BL“ erreichen. Außerdem würde ich euch raten, deutsche Händler, die Paypal-Gebühren verlangen, bei der Bestellung darauf hinzuweisen, dass dies nach den AGBs von Paypal nicht erlaubt ist. Streng genommen müssten sie euch sogar die PayPal-Gebühren erstatten. Viel Erfolg!

Wie sind eure Erfahrungen mit BrickLink- Stores hinsichtlich der oben genannten Punkte?

Wir sind an Deiner Meinung interessiert!

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