Verschiedenen Berichten zufolge werden derzeit einige deutsche Bricklink-Händler abgemahnt. Beanstandet werden demnach Fehler im Impressum, Warnhinweise vor Verschlucken von Kleinteilen bei Kindern unter drei Jahren, ein fehlender AGB-Button in deutscher Sprache und/oder ein fehlender Kauf-Button „kostenpflichtig bestellen“ mit direkter Anzeige der Versandkosten.
Die Aufregung und die Angst, ebenfalls abgemahnt zu werden, ist verständlicherweise groß. In einer ersten Reaktion haben bereits zahlreiche deutsche Bricklink-Shops vorsichtshalber ihr Angebot geschlossen. Auf Bricklink gibt es normalerweise rund 800 aktive deutsche Shop-Betreiber. Wie ein Blick in die Übersicht zeigt, haben mit Stand gestern Abend knapp 90 Händler ihren Store bereits in die frühe Winterpause geschickt.
Henry Krasemann hat mit Rechtsanwalt Stephan Dirks aus Hamburg über das Thema gesprochen – ein Talk unter Kollegen sozusagen, da Henry selbst Jurist ist.
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Wir von PROMOBRICKS würden gerne ein wenig konkreter über dieses Thema berichten, zumal einige der Beanstandungen von Bricklink ja „hausgemacht“ sind. Ich kann mich hierzu an eine Aussage eines befreundeten Bricklink-Händlers erinnern: Es sei nahezu unmöglich, einen 100% nach deutschem Recht konformen Bricklink-Shop zu betreiben. Der Plattform-Betreiber sei hier in der Pflicht, liefere aber nicht oder nur sehr schleppend, obwohl Deutschland im Store-Ranking bei Bricklink auf Platz 4 oder 5 liege.
Für Hinweise steht euch die Kommentarspalte zur Verfügung oder unser Postfach. Der Verband, der aktuell hinter den Abmahnungen von deutschem Bricklink-Händlern stecken soll, ist uns bekannt – auch die Berichterstattung und die öffentlichen Urteile darüber.





