Kurz vor Weihnachten ist mit „Steine Meister – Klemmbausteine für Erwachsene“ ein neuer YouTube-Kanal gestartet. Vor der Kamera steht Thomas Affentranger aus der Schweiz. Ein Fan, der insbesondere Erwachsene dazu animieren will, mit Klemmbausteinen diverser Hersteller kreativ zu sein – und bislang fast nur Original LEGO Sets vorgestellt hat.
Warum wir diesen Kanal hier zum Thema machen, fragt ihr euch? Ganz einfach: In seinen ersten Videos begrüßte er seine Zuschauer bislang mit einem charmanten „Hallo AFOBs“ – ein Begriff, der durch BlueBrixx „geprägt“ wurde. AFOB steht analog zu AFOL für Adult Fans of Bricks. So steht es jedenfalls im Blog von BlueBrixx (Beitrag vom 02.11. 2018).

Doch zurück zu dem YouTube-Kanal aus der Schweiz. Thomas hat zwischen Weihnachten und Neujahr nach eigenen Angaben (und auf eigene Anfrage) eine E-Mail von BlueBrixx erhalten, in der darüber informiert wird, dass der Begriff „AFOB“ markenrechtlicht geschützt sei. Er dürfe ihn allerdings gerne – bis auf Widerruf – weiter nutzen, heißt es in der E-Mail.
https://www.youtube.com/watch?v=Ca3Tt_fhw3I
Aufgrund von diversen Kommentaren unter seinen Videos hat er sich nun allerdings entschieden, davon künftig Abstand zu nehmen und den Begriff nicht mehr zu verwenden. Auch an der restlichen Begrüßung will der YouTuber noch ein wenig feilen.
AFOB = Adult Fans of Bricks
Als ich das gestern nach einem Hinweis auf Facebook gelesen habe, musste ich direkt mal schmunzeln. Das Unternehmen BlueBrixx hat in der Vergangenheit selbst mit Anwaltspost von LEGO so seine Erfahrungen gemacht (bzw. macht sie gerade) und sich „nun“ fast unbemerkt den Begriff „AFOB“ als Wortmarke in Deutsch und Englisch beim Deutschen Patentamt eintragen lassen.
Da ich kein Anwalt bin, stellt sich mir die Frage: Geht das überhaupt bzw. hätte das bei einem Einspruch noch Bestand? Interessanterweise verweist die Markeneintragung lediglich auf die Abkürzung. Wofür die vier Buchstaben stehen, wird nicht angeführt. Es gibt lediglich den Verweis auf Spielzeug-Sets und -Figuren (etc.) aus Kunststoff (Nizza Klasse 28).
„AFOL“ ist nicht geschützt
Der Begriff „AFOL“ ist aktuell übrigens nicht geschützt. Wie ein Blick ins DPMA-Register zeigt, gab es hier schon mal mindestens einen entsprechenden Antrag, der allerdings abgelehnt worden ist.





