Das neue LEGO Star Wars Magazin ist bei mir eingetroffen. Wenn ihr es auch abonniert habt, sollte es auch schon bei euch im Briefkasten liegen. Alle anderen bekommen es ab morgen, 22. Juli 2017, überall im Handel. Die aktuelle Ausgabe erweitert eure Sammlung um einen Imperial Snowtrooper.
Im Innenteil erwarten euch wie immer zwei Stories, eine mit Luke, Leia & Co. und die andere mit den Freemakers. Das A3-Poster in der Heftmitte bringt euch fünf legendäre Jedi-Meister für eure vier Wände.
Die “Imperiale Akte” nimmt sich in dieser Ausgabe RO-GR vor, den treuen Freund der Freemaker Familie und umprogrammierten Kampf-Droiden.
Kommen wir zum Extra, der Snowtrooper Minifigur. Sie wird wie üblich auf einer Seite detailliert vorgestellt. Eine Bauanleitung erübrigt sich dieses Mal.
Die sieben Teile sind schnell zusammengebaut. Wie ihr seht, funktioniert die Tarnfarbe auch auf meinem Fotohintergrund wunderbar.
Wie bereits im letzten Monat vermutet, handelt es sich um die gleiche Figur, die auch im Weihnachtskalender 2016 enthalten war. Sie unterscheidet sich aber leicht in der Ausstattung, mehr dazu weiter unten.
Der Kopf zeigt nur ein Gesicht.
Der Unterschied zur Adventskalender-Figur ist, dass hier die Halterung für den Blaster fehlt. Die 1×1 Fliese mit Druck ist direkt auf dem Winkel angebracht. Dieser Trooper hat also eine Hand weniger frei.
Das nächste Gadget gefällt mir rein optisch schon mal gut, es wird Reys Speeder aus Episode VII. Ab dem 26. August 2017 darf also wieder gebaut werden, dann ist das neue Magazin überall im Handel erhältlich.
5 Antworten
Ist die Bodenplatte von Lego? 😉 Wenn ja, in welchen Set bekommt man diese?
Ansonsten… toller Bericht – wie immer 😉
Ja, sicher ist die von LEGO 🙂 War nicht in einem Set sondern einzeln, Nummer 10699.
Schöne Figur, aber 3,99 ist mir zuviel für eine Figur, die es auch so schon gegeben hat.
Warum steht da Limited edition ,wenn es sie auch schon im Lego Star Wars Adventskalender gegeben hat?
Das steht da immer dabei. “Limited Edition” heißt ja nur, dass es eine begrenzte Zahl über eine begrenzte Zeit gibt. Und das kommt ja bei den Zeitschriften irgendwie hin. Exklusivität sollte man da nicht ableiten.