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Bundeskartellamt: LEGO muss 130.000 Euro Bußgeld zahlen

Inhaltsverzeichnis

Das Bundeskartellamt in Bonn hat gegen LEGO® ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro verhängt. Einzelne Händler in Nord- und Ostdeutschland seien zwischen 2012 und 2013 von Mitarbeitern des Unternehmens nach Recherchen der Wettbewerbsbehörde zu Preisanhebungen bei besonders gefragten Artikeln gedrängt worden, sagte ein Sprecher des Amts. Händler, die sich nicht an die Vorgaben (festgelegte Verkaufspreise) gehalten haben, sei unter anderem mit Verknappung der Liefermengen bis hin zu einer Nicht-Belieferung gedroht worden.

LEGO® betont in einer aktuellen Pressemitteilung, dass das Unternehmen die Entscheidung der obersten Wettbewerbshüter akzeptiere und keine Rechtsmittel dagegen einlegen werde. Zudem betont LEGO®, während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert zu haben.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes beruht wesentlich auf Informationen, die im Rahmen einer von der LEGO® Gruppe durchgeführten internen Untersuchung ermittelt wurden. Unmittelbar nachdem die LEGO® Gruppe im Februar 2014 vom Bundeskartellamt über bestehende Verdachtsmomente in Kenntnis gesetzt wurde, hat die LEGO® Gruppe zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes auf freiwilliger Basis eine umfassende interne Untersuchung veranlasst.

Die von einer externen Anwaltssozietät durchgeführte Untersuchung führte zur Aufdeckung des folgenden Fehlverhaltens:

• In einer begrenzten Anzahl von Fällen wurden interne Compliance-Richtlinien der LEGO® Gruppe von einzelnen Vertriebsmitarbeitern in einer bestimmten innerdeutschen Region missachtet.
• Die Vorfälle betreffen die Jahre 2012 und 2013.
• Die Fälle bezogen sich auf eine begrenzte Anzahl von Einzelhandelspartner und auf etwa 20 LEGO® Produkte
• Die Ergebnisse der internen Untersuchungen lassen darauf schließen, dass das vorgenannte Verhalten, nicht zuletzt infolge seiner sehr begrenzten Reichweite, keinen Einfluss auf das allgemeine Marktniveau der Endverkaufspreise in Deutschland hatte.

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